selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und
berechtigt https://bookmarklayer.com/story18094827/the-smart-trick-of-online-copyright-kaufen-that-nobody-is-discussing